Recht und Organisation von Wassergenossenschaften

Rechtliche Grundlagen

Wassergenossenschaften werden nach dem Wasserrechtsgesetz 1959 gegründet (WRG in der jeweils gültigen Fassung, Abschnitt 9 - Wassergenossenschaften). Es sind mindestens drei Beteiligte erforderlich. Aufsichtsorgane sind die zuständigen Wasserrechts-behörden bei der Bezirksverwaltungsbehörde.