Stellungnahme des DSWV zum Entwurf der Trinkwasserverordnung 24.7.2023

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Die im Dezember 2020 erlassenen EU Trinkwasserrichtlinie war bis zum Jänner 2023 in österreichisches Recht umzusetzen. Für die Teile der EU Trinkwasserrichtlinie, welche durch die Anpassung der österreichischen Trinkwasserverordnung umgesetzt werden, gab es seit Mitte Juni die Möglichkeit zur Stellungnahme zum Entwurf.

Der derzeitige Entwurf der Trinkwasserverordnung setzt unter anderem die verpflichtende Risikobewertung der Wasserversorgungsanlage, kürzere Intervalle für Volluntersuchungen sowie ausgeweitete Informationspflichten gegenüber den Abnehmern vor.

Der Dachverband Salzburger Wasserversorger hat in seiner Stellungnahme konkrete Vorschläge unter besonderem Hinweis auf kleinere Wasserversorger mit weniger als 100 m3/d Abgabemenge vorgelegt. Es werden längere Zeiträume für die Volluntersuchungen gefordert sowie Vereinfachungen bei den Informationsverpflichtungen.

Sobald die Verordnung beschlossen wird, werden wir ausführlich über die Neuerungen informieren.

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